Aktuelle Abmahnwelle: Einbindung von Google Fonts vermeiden
Zurzeit rollt eine regelrechte Flut von Abmahnungen auf die Betreiber von Websites zu, die Google Fonts als Schrifttypen in ihre Websites eingebunden haben. Ausgangspunkt dafür ist das Urteil des LG München vom Januar 2022, das die Remote-Einbindung von Google Fonts aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken als rechtswidrig eingestuft hat.
Über Google Fonts stellt Google seinen Nutzern rund 1400 Schriftarten bereit. Diese Bibliothek ist, remote wie lokal, frei verfügbar. Das Problem: Bei einer nicht korrekten Google Fonts-Einbindung werden personenbezogene Daten von Website-Usern an Google weitergegeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Google Fonts nicht lokal auf dem Server gespeichert, sondern remote genutzt wird. Dabei können Schriftarten von Google-Servern hochgeladen und mit ihnen personenbezogene Userdaten der Website-User an Google übermittelt werden: Für das LG München eine nicht hinnehmbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Hilfreich: Die digitale Plattform eRecht24 stellt auf www.e-recht24.de/google-fonts-scanner#scanner einen kostenlosen Scan zur Verfügung, mit dem Sie die Einbindung von Google Fonts auf Ihrer Website überprüfen können.
Stellt dieser eine Remote-Einbindung Ihrer Homepage fest, sollten Sie möglichst kurzfristig auf eine lokale Einbindung umsteigen.
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Matthias Brinkmann
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