go-digital: Digitale Markterschließung und Geschäftsmodel – Förderzuschuss vom Staat!
Nutzen Sie 50-90% Förderzuschuss vom Staat!
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!
Das Gute daran: Wenn Ihr Projekt den Anforderungen der „go-digital Strategie“ entspricht, steuert der Staat 50 % Förderzuschuss bei. Wenn sie Überbrückungsgeld III starten wollen, übernimmt der Deutsche Staat sogar 90 % bei einer Fördersumme von 20.000 Euro.
Das BMWi hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.
Kriterien für zu fördernde Unternehmen:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Was können wir für Sie im Zuge Ihrer digitalen Professionalisierung tun?
Ganz gleich, ob Sie aus Ihrem Shop einen Onlineshop machen wollen, Sie ihr Angebot für Google optimieren (SEO Betreuung) oder die Software, mit der Sie arbeiten, ergänzen oder durch eine andere ersetzen möchten: als go-digital zertifiziertes Unternehmen können wir Sie dabei unterstützen! Denn in der derzeitigen Lage geht es für Unternehmen in vielen Branchen darum, möglichst gut vorbereitet aus der Corona-Zeit herauszukommen und sich bei Lockdown-Ende einheitlich und ansprechend in einem veränderten Marktumfeld zu präsentieren. Dabei haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, Inhalte, die die digitale Markterschließung befeuern, in bereits bestehende Projekte einzubinden.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr (= 1.100 x 30 = 33.000 x 50% = Maximale Förderung von 16.500 €).
Ein Sprichwort sagt: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“. Nutzen Sie jetzt – am nahenden Ende einer für die Wirtschaft harten Zeit – die Chancen, sich im Markt besser und gestärkt zu etablieren.
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
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Matthias Brinkmann
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