Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was Website-Betreiber jetzt wissen müssen
Aber erstmal ganz von Anfang an: Was ist eigentlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und welches Ziel hat dieses? Das BFSG sorgt dafür, dass digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen zukunftig barrierefrei zugänglich sind. Es basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausgeschlossen werden.
Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025.
Unternehmen sollten sich frühzeitig darum kümmern ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um rechtzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Ist mein Unternehmen von dem Gesetz betroffen?
Betroffen sind alle Unternehmen und Dienstleister, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.
Dazu gehören unter anderem:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- Ticketbuchungsplattformen (z. B. für Reisen, Konzerte, Kultur)
- Apps und Software-Lösungen
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkarten- oder Geldautomaten)
Welche Kriterien entscheiden, ob eine Website betroffen ist?
Damit eine Website unter das BFSG fällt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ist die Website ein wirtschaftliches Angebot?
Gehört die Website zu einem Unternehmen oder Dienstleister, das digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endkunden anbietet? Dann greift das Gesetz. Besonders betroffen sind Online-Shops, Banking- und Telekommunikationsdienste, Ticketbuchungen und Software-Anwendungen. - Wird die Website für Endverbraucher genutzt?
Websites, die Dienstleistungen direkt für Verbraucher anbieten – sei es Shopping, Buchungen oder Finanzdienstleistungen –, müssen barrierefrei sein. Auch Apps und Software für Endkunden sind mit eingeschlossen. - Handelt es sich um eine gesellschaftlich relevante Dienstleistung?
Seiten, die wichtige gesellschaftliche Dienstleistungen bereitstellen (z. B. Transport, Banken, Telekommunikation), müssen sich an das BFSG halten. Staatliche und kommunale Angebote sind bereits durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) geregelt.
Gibt es Ausnahmen?
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro könnten unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht ausgenommen sein – aber nur, wenn sie nachweisen können, dass die Umsetzung für sie unverhältnismäßig wäre.
Auch rein B2B-Websites (die sich ausschließlich an andere Unternehmen richten) fallen nicht automatisch unter das Gesetz, solange sie keine Endverbraucher ansprechen.
Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden?
Um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden, sollten folgende Anpassungen vorgenommen werden:
- Websites müssen mindestens die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA erfüllen. Das bedeutet:
- Alt-Texte für Bilder (damit Screenreader sie auslesen können)
- Gute Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
- Steuerbarkeit per Tastatur, nicht nur per Maus
- Saubere HTML-Struktur und ARIA-Rollen für bessere Screenreader-Unterstützung
- Verzicht auf blinkende Inhalte, die gesundheitliche Probleme verursachen könnten
- Untertitel und Audiobeschreibungen für Videos und andere Multimedia-Inhalte
Fazit: Jetzt handeln!
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft – höchste Zeit, die eigene Website fit für die Zukunft zu machen! Wer frühzeitig Barrierefreiheitsstandards einhält, sorgt nicht nur für gesetzeskonforme Inhalte, sondern vermeidet auch Stress, hohe Anpassungskosten und mögliche Strafen.
Hinweis: Diese Tipps sind nur ein Auszug.
Alle Details und gesetzlichen Vorgaben sind auf der offiziellen Website der Bundesregierung nachzulesen: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html.
Wir unterstützen Sie dabei
Sie sind sich nicht sicher ob Ihre Website unter das BFSG fällt? Wir stehen Ihnen natürlich wie immer auch bei diesem Thema mit individueller Beratung zur Seite. Gemeinsam analysieren wir Ihre Website und klären, ob Sie betroffen sind und welche Maßnahmen notwendig sind.
Für eine maßgeschneiderte Analyse und konkrete Handlungsempfehlungen können Sie hier einen persönlicher Termin buchen.
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